Mitgliedsbeiträge
Beitragsordnung in der Fassung vom 20. März 2019
- Der Verein erhebt laut Satzung Mitgliedsbeiträge
- Die Zahlung der Beiträge erfolgt im Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsmodalitäten sind möglich. Hier entsteht aber ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 €. Die Zahlungsweise ist halbjährlich und jährlich.
- Die Abbuchung der Beiträge erfolgt jeweils im März und September eines jeden Jahres.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten entstehen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10 €.
- Beitragssätze:
- 5.1 Es werden folgende Personengruppen nach den Beitragssätzen unterschieden: Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene/Unterstützer sowie Familien
Beitragsklassen | Beitrag / Monat | Beitrag / Jahr |
---|---|---|
Kinder/Jugendliche 1. Kind |
8 EUR |
96 EUR |
Erwachsene | 8 EUR | 96 EUR |
Unterstützer |
| 48 EUR |
Familien | 28 EUR | 336 EUR |
- 5.2 Mitglieder mit geringem Einkommen bzw. Familieneinkommen können auf schriftlichen Antrag und nach Vorlage von Nachweisen Sonderregelungen gewährt bekommen. Der Vorstand beschließt hierüber abschließend. Eine solche Sonderregelung hat jeweils Gültigkeit für ein Jahr und muß entsprechend jährlich neu beantragt werden.
- Die Beitragssätze können vom Vorstand jährlich angepasst werden.
- Lizenzgebühren und Sonderentgelte sind in den Beitragssätzen nicht enthalten.
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 26. Februar 2009 verabschiedet und von den Mitgliederversammlungen am 25. März 2010 und 20. März 2019 angepasst.
Alle anderen Beitragsordnungen des Vereins verlieren gleichzeitig ihre Wirkung.